Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Kenntnisse versucht, einen Wertansatz für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu ermitteln.
Die normierten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind das Vergleichswertverfahren (§§ 24 bis 26 ImmoWertV), das Ertragswertverfahren (§§ 27 bis 34 ImmoWertV) und das Sachwertverfahren (§§ 35 bis 39 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Seit dem 1.1.2022 ist bei der Gutachtenerstellung die neue ImmoWertV 2021 anzuwenden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Berlin und im Land Brandenburg ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Preis des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die imWesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Richtwertgrundstück).
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von demdefinierten Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen -wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Für abweichendeEigenschaften ermitteln die regionalen GutachteraussüsseAnpassungsfaktoren (Umrechnungskoeffizienten) und veröffentlichen diesein Grundstücksmarktberichten.
Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien herangezogen, um den Bodenwert zu ermitteln. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Kauffällen ist, muss der Bodenwert anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam (GA P) beschließt die neuen Bodenrichtwerte in dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam jeweils zum 1. Januar des Beschlussjahres im Januar des laufenden Jahres.
Die aktuellen Bodenrichtwerte können für Berlin und Brandenburg sowie wie für angrenzende Länder im Internet abgerufen werden z.B:
Für die Bewertung von Immobilien ist der Verkehrswert/Marktwert für Grundstücke und Gebäude im § 194 BauGB wiefolgt definiert:
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Baugesetzbuch §194 Verkehrswert
Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr versteht man einen Handel auf einem freien Markt, wobei weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck oder sonstigen Zwängen stehen und ausschließlich objektive Maßstäbe zur Geltung kommen.
Der Verkehrswert/Marktwert ist der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes/Marktwertes werden unterschiedliche Wertermittlungsverfahren angewendet.
Der Verkehrswert/Marktwert wird dabei durch die Verhältnisse, die am Bewertungsstichtag auf dem Grundstücksmarkt herrschen, bestimmt und ist somit eine Größe, die nur zu diesem Stichtag Gültigkeit hat.
Bewertungsverfahren zur Verkehrswertermittlung
Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind das Vergleichswertverfahren (§§ 24 - 26 ImmoWertV), das
Ertragswertverfahren (§§ 27 - 34 ImmoWertV) und das Sachwertverfahren (§§ 35 – 39 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.
Um den Verkehrswert zu erhalten sind die Ergebnisse der Verfahren an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt anzupassen.
Das Vergleichswertverfahren
Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen ermittelt. Zur Ableitung der Vergleichspreise sind geeignete Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale (z. B. Lage, Größe, Art und Maß der baulichen und sonstigen Nutzung bzw. Nutzbarkeit) aufweisen. Daneben kann der Vergleichswert auch aus geeigneten Vergleichsfaktoren, Bodenrichtwerten oder sonstigen geeigneten Daten abgeleitet werden.
Das Ertragswertverfahren
Im Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Deswegen wird dieses Verfahren vorzugsweise bei Grundstücken angewandt, die auf eine Vermietung hinausgerichtet sind oder unter Renditegesichtspunkten gehandelt werden.
Dieses trifft z.B. bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Grundstücken zu.
Das Sachwertverfahren
Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage der durchschnittlichen Herstellungskosten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen ermittelt.
Das Sachwertverfahren findet entsprechend den Gepflogenheiten des Grundstücksmarktes dann Anwendung, wenn die vorhandene Bausubstanz und die Kosten für die Errichtung eines entsprechenden Gebäudes für den Wert ausschlaggebend sind.