Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK Potsdam - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Telefon: (0331) 70 83 12 E-Mail: mail@svbhh.de

Unsere Leistungen

Wir emitteln den Verkehrswert/Marktwert ihrer Immobilie

Immobilienbewertung

  • Immobilienbewertung
  • Bodenrichtwert
  • Verkehrswert
  • Bewertungsverfahren

Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Kenntnisse versucht, einen Wertansatz für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu ermitteln.

Die normierten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind das Vergleichswertverfahren (§§ 24 bis 26 ImmoWertV), das Ertragswertverfahren (§§ 27 bis 34 ImmoWertV) und das Sachwertverfahren (§§ 35 bis 39 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Seit dem 1.1.2022 ist bei der Gutachtenerstellung die neue ImmoWertV 2021 anzuwenden.



Wir übernehmen Ihren Auftrag zur Immobilienbewertung!

Unterlagencheckliste

Objektlage - Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer

Sofern vorhanden, benötigen wir folgende weitere Unterlagen:
  • Grundbuch
  • Katasternachweis - Flurkarte, Flächen, evtl. Veränderungsnachweis
  • Baupläne - Lageplan, alle Grundrisse, typische Gebäudeschnitte
  • Wesentliche Erweiterungen oder Umbauten - was, in welchem Jahr, Kosten
  • Bestehende Mietverträge - Abschlussdatum, Laufzeit, Miethöhe, u.s.w.
  • Höhe der Betriebskosten
  • Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch und in die Bauakten
zusätzlich werden eventuell erforderlich:
  • Technische Berechnungen - Umbauter Raum, Bruttogeschossflächen, Nutzflächen u.s.w.
  • Bau- und Konstruktionsbeschreibungen
  • Kaufpreis oder Herstellungskosten im Baujahr
  • Geplante Erweiterungen, Umbauten oder Abrisse - Zeitpunkt, Umfang, Schätzkosten
  • Geplante Vermietungen oder Verkäufe
  • Die Unterlagen könnten auch durch mein Büro eingeholt werden.

Unser Honorar

Ein Honorarangebot für Ihren Bewertungsfall kann ich Ihnen gerne übersenden. Kontaktieren Sie mich bitte einfach telefonisch oder via E-Mail.

Die Höhe ist grundsätzlich frei vereinbar.

Ich orientiere mich zunächst an der Richtlinie des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS). Einen Überblick zum Honorar gibt die Honorarempfehlung des BVS.

Das Vorhandensein von Besonderheiten erfordert das Honorar detailiert auf den Bewertungsfall anzupassen. Ebenso sind Nebenkosten frei vereinbar und werden zusätzlich berücksichtigt.

Der überwiegende Teil meiner Aufträge wird nach einem entsprechenden Angebot pauschal abgerechnet.

Angebot jetzt anfordern.

Gutachten

Auftraggeber von Gutachten erwarten in einem Gutachten eine Einschätzung des Verkehrswerts/Marktwerts von Immobilien oder möchten Fragen zu Einzelsachverhalten oder grundsätzlichen Sachverhalten beantwortet haben.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, wie ein Gutachten aufzubauen ist.

Ein Gutachten muss von einem Laien verstanden werden, es muss nachvollziehbar und verständlich sein. Darüberhinaus ist das Gutachten systematisch aufzubauen, übersichtlich zu gliedern, nachvollziehbar zu begründen und auf das Wesentliche zu beschränken. Üblicherweise werden Gutachten in Schriftform erstellt.

Nachvollziehbar ist ein Gutachten, wenn
  • ein Laie verstehen kann, wie der Sachverständige seine Ergebnisse erarbeitet hat und
  • nachprüfbar ist es, wenn Inhalt und Ergebnis von einem Fachmann überprüft werden können.
  • Bewertungsgegenstände
  • Zweck eines Gutachtens

Wir bewerten alle Arten von Immobilien. Bewertungsgegenstände können sein:

  • unbebaute Grundstücke
  • Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern
  • Eigentumswohnungen
  • Grundstücke mit Mietwohnungen
  • Gewerblich genutzte Grundstücke
  • Erbbaurechte an Grundstücken
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken

Mögliche Anlässe für eine Immobilienbewertung